Corona-Pause in den Schulen für Baumaßnahmen genutzt

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

„Wir haben sozusagen ein „Corona-Sofortprogramm“ für die Schulen in der Verbandsgemeinde Wallmerod umgesetzt“, sagte Bürgermeister Klaus Lütkefedder. Insgesamt wurden dazu in den letzten Wochen Maßnahmen mit einem Umfang von rund 50.000 € umgesetzt.

Nachdem absehbar war, dass der Schulbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, wurden geplante Bau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Schulen der VG vorgezogen. Eigentlich waren die Maßnahmen zum größten Teil für die Sommerferien vorgesehen, da während der Bauaktivitäten Bereiche der Schulen nicht nutzbar sind. Auch laufende Maßnahmen konnten fertiggestellt werden.

Auf den Sportplätzen darf wieder trainiert werden

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Jetzt profitieren auch der Breiten- und Freizeitsport von den gelockerten Corona-Maßnahmen. In Rheinland-Pfalz ist seit dem 13.05.2020 wieder das Training auf den Sportplätzen und ähnlichen Open-Air-Sportanlagen möglich. So auch im Stadion in Wallmerod. Entsprechend groß war die Freude bei den Sportvereinen. Die ließ sich auch nicht dadurch trüben, dass beim Training eine ganze Reihe von Vorgaben eingehalten werden müssen. Einhelliges Credo war: Hauptsache, es geht wieder los.

Stadion wallmerod 445

Präventionsmaßnahmen in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Wallmerod

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

Damit die Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod in der aktuellen Corona-Situation weiterhin handlungsfähig bleibt, gelten nach wie vor die präventiven Regelungen für den persönlichen Besuch von Bürgerinnen und Bürger in der Verwaltung.

Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Besuch in der Verwaltung unbedingt erforderlich ist. Gerne können Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage www.wallmerod.de ansprechen.

Falls ein persönlicher Besuch zwingend erforderlich ist, melden Sie sich bitte vorher unter der Rufnummer 0 64 35 / 5 08 – 0 telefonisch bei uns. Gerne vereinbaren wir dann mit Ihnen einen Besuchstermin. Das verringert die Wartezeiten und minimiert das Ansteckungsrisiko. Wenn Sie zum vereinbarten Termin in die Verwaltung kommen, nutzen Sie bitte die Klingel, damit wir Ihnen Zugang gewähren können. Sofern Sie erkennbare Krankheitssymptome haben, sehen Sie bitte von einem persönlichen Kontakt ab.

Wir bedenken uns ganz herzlich für Ihr Verständnis!

Ihre
Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod

Corona-Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz

Geschrieben von: Leben im Dorf am .

Seit dem 27.04.2020 gilt die Maskenpflicht nun auch in Rheinland-Pfalz. Das heißt, bei jedem Einkauf sowie der Nutzung von Bus oder Bahn müssen Mund und Nase entsprechenden bedeckt werden.

Neben Mund- und Nasenmasken ist es auch möglich, herkömmliche Alltagsmasken sowie ein Tuch oder einen Schal zu verwenden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für folgende Personen:

1. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
2. Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
foerderer

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