Dürfen wir aus Gründen der Rechtstradition bei der Grundsteuer einfach auf die Besteuerung des Gebäudes verzichten?
Neue gesellschaftliche Herausforderungen und neue Daueraufgaben verlangen nach neuen gesetzgeberischen Antworten. Ein Festhalten an der alten Rechtstradition der Grundsteuer als einer Steuer auf Boden und Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß. Das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.