Wird nicht die naturnahe Nutzung innerörtlicher Flächen durch eine bodenwertbezogene Steuer verhindert?
Grundsätzlich kann eine bodenwertbezogene Steuer nur die Befolgung der Bauleitplanung unterstützen; sie kann die Bauleitplanung aber nicht ersetzen. Wenn die naturnahe Nutzung einer innerstädtischen Fläche gewünscht wird, ist dies zunächst Sache der Planung. Erfolgt eine entsprechende Festsetzung, bspw. als Grünfläche, in einem Bebauungsplan, sinkt die Steuerbelastung. Allerdings hat dies auch Konsequenzen für den Bodenwert (Planungsschäden werden jedoch kompensiert) und die Bodenwertsteigerungen, die künftig auf einer solchen Fläche ebenfalls geringer ausfallen werden.